Sie suchen eine Tagesmutter für ihr Kind?

 

 

 

Für die Vermittlung und Beratung wenden Sie sich bitte je nach

gewünschtem Stadtteil der Tagesmutter

an eine der folgenden Mitarbeiter/Innen des Tagespflegedienstes.

 

 

Frau Brock

Zuständigkeit: Hamborn, Meiderich, Bruckhausen

Tel.:0203/283 - 2357

c.brock@stadt-duisburg.de

 

Frau Grütjen

Zuständigkeit: Rheinhausen, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen, Baerl

Tel.:0203/283 - 7313

k.grütjen@stadt-duisburg.de

 

Frau Nass

Zuständigkeit: Duisburg - Süd

Tel.:0203/283-2974

e.nass@stadt-duisburg.de

 

Frau Nöchel

Zuständigkeit: Duissern, Wanheimerort, Neudorf, Ruhrort

Tel.:0203/ 283 - 2418

m.noechel@stadt-duisburg.de

 

Frau Jans

Zuständigkeit: Kaßlerfeld, Neuenkamp, Altstadt, Dellviertel, Hochfeld

Tel.:0203/ 283 - 5657

s.jans@stadt-duisburg.de

 

Frau Mathia

Zuständigkeit: Beeckerwerth, Beeck, Walsum

Tel.: 0203/ 283-7312

b.mathia@stadt-duisburg.de

 

 

 

Sie haben eine Tagesmutter gefunden

 

 

Für die Festsetzung des Kostenbeitrags können Sie sich an die Mitarbeiter der

“ Wirtschaftlichen Jugendhilfe " wenden:

 

 

 

Verfügt die von Ihnen gewählte Tagesmutter über eine Qualifikation zur

Tagespflegeperson von 160 Stunden, können Sie den Antrag auf

Geldleistungen, die Erklärung zu Ihrem Einkommen und den

Betreuungsvertrag ausgefüllt zum Jugendamt schicken.

 

 

 

 

Kosten für die Tagespflege

 

Die Kosten richten sich nach dem Einkommen und den Betreuungsstunden.

Eine Übersicht verschafft Ihnen die folgende PDF Datei des Jugendamtes mit Tabelle.

Die Datei könne Sie herunter laden und ausfüllen, anschließend gehen Sie mit allen

erforderlichen Unterlagen zum Jugendamt. Dort wird man Ihnen weiter helfen.

ErklärungzumEinkommen.pdf