Sie suchen eine
Tagesmutter für ihr Kind?
Für die Vermittlung und Beratung wenden Sie
sich bitte je nach
gewünschtem Stadtteil der Tagesmutter
an eine der folgenden Mitarbeiter/Innen des
Tagespflegedienstes.
Frau Brock
Zuständigkeit: Hamborn,
Meiderich, Bruckhausen
Tel.:0203/283 - 2357
Frau Grütjen
Zuständigkeit:
Rheinhausen, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen,
Baerl
Tel.:0203/283 - 7313
Frau Nass
Zuständigkeit:
Duisburg - Süd
Tel.:0203/283-2974
Frau Nöchel
Zuständigkeit: Duissern, Wanheimerort, Neudorf,
Ruhrort
Tel.:0203/ 283 - 2418
Frau Jans
Zuständigkeit: Kaßlerfeld, Neuenkamp, Altstadt, Dellviertel, Hochfeld
Tel.:0203/ 283 - 5657
Frau Mathia
Zuständigkeit: Beeckerwerth, Beeck, Walsum
Tel.: 0203/ 283-7312
Sie haben eine Tagesmutter gefunden
Für die Festsetzung
des Kostenbeitrags können Sie sich an die Mitarbeiter der
“ Wirtschaftlichen
Jugendhilfe " wenden:
Verfügt die von Ihnen
gewählte Tagesmutter über eine Qualifikation zur
Tagespflegeperson von
160 Stunden, können Sie den Antrag auf
Geldleistungen, die
Erklärung zu Ihrem Einkommen und den
Betreuungsvertrag
ausgefüllt zum Jugendamt schicken.
Kosten für die Tagespflege
Die Kosten richten
sich nach dem Einkommen und den Betreuungsstunden.
Eine Übersicht
verschafft Ihnen die folgende PDF Datei des Jugendamtes mit Tabelle.
Die Datei könne Sie
herunter laden und ausfüllen, anschließend gehen Sie mit allen
erforderlichen
Unterlagen zum Jugendamt. Dort wird man Ihnen weiter helfen.